Gartenbladl August

Ein gut nachbarschaftliches Verhältnis ist die Voraussetzung für das vollkommene Gartenglück!
Ein gut nachbarschaftliches Verhältnis ist die Voraussetzung für das vollkommene Gartenglück!

„Es kann der Frömmste nicht im Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!“

(Wilhelm Tell im gleichnamigen Drama von Friedrich v. Schiller)

 

Liebe Gartenfreunde!

 

(KK) Heute mal ein ganz anderes Thema: Mit steigenden Temperaturen steigt auch die Lust auf Aktivitäten im heimischen Garten. Der eine grillt, der andere mäht den Rasen und lässt seine Kinder lustig herumtoben. Aber was der eine liebt, ist für manche Nachbarn häufig störend. Das beschäftigt sogar regelmäßig unsere Gerichte. Wir sind schließlich in Deutschland. Da ist so ziemlich jegliches Verhalten in Vorschriften und Paragrafen gefasst. Auch im Garten. Einige Kostproben gefällig?

 

Die gesetzliche Grundlage für den bei Gartenarbeiten zulässigen Lärm bildet die 32. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (kurz: BImSchV). In Abschn. 3 finden sich die exakte Regelungen für die Nutzung von Geräten in Wohngebieten. Demnach dürfen „Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 h bis 07.00 h nicht betrieben werden.“ Das bedeutet: Rasenmäher und andere lärmerzeugende Geräte dürfen also nur werktags und nur zwischen 7 und 20 Uhr verwendet werden. Der Gebrauch ist an Sonn- und Feiertagen sogar ganztägig verboten. Geräte, die besonders viel Lärm erzeugen, fallen unter ein verschärftes Betriebsverbot und dürfen nach der BImSchV „montags bis freitags nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr zum Einsatz kommen. Dazu zählen beispielsweise Laubbläser, Schneefräsen und Vertikutierer.“

 

Das Toben und Spielen von Kindern im Garten stellt gottlob noch „keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung dar. Der dabei entstehende Lärm ist von Nachbarn grundsätzlich zu tolerieren – teilweise sogar während der Mittagsruhe. Jedoch sind Eltern angehalten, ihren Kindern zu den gesetzlichen Ruhezeiten ein ruhiges Verhalten nahezulegen, um Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen“. Und so weiter …

 

Fazit: Wir Gartler hier im Oberland brauchen diesen ganzen Paragrafenwald eigentlich gar nie nicht. Wir sind doch durchwegs vernünftige und umsichtige Menschen. Wir haben ein gutes Einvernehmen mit allen „rundumadum“. Aber damit wir bei unserem rücksichtsvollen, gärtnerischen Bemühen nichts übersehen, gibt es wieder unser monatliches Gartenbladl mit den praktischen Tipps.

 

 Euer Gartenbauverein Schliersee

Reiner Pertl und Karl B. Kögl

 

Hier unten unser "Gartenbladl" für den aktuellen Monat zum Runterladen und Ausdrucken:

08 Gartenbladl Aug.pdf
Adobe Acrobat Dokument 141.1 KB
08 Garten-Bladl Aug.docx
Microsoft Word Dokument 58.1 KB

"Wir alle brauchen Grün. Je wilder,

je bunter,

je vielfältiger -

desto schöner!"

Ilse Aigner

(Bayer. Landtagspräsidentin

Schirmherrin des

"Schlierseer Gartenzaubers")

2012 bis 2022 - Zehn Jahre "Gartenbladl" und Homepage des

Gartenbauvereins Schliersee

Webcam Schliersbergalm
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